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     Steht auf oder sterbt auf euren Knien

  

 



Kinderschänder
Du denkst ich hasse dich, nein ich hasse dich nicht,
ich verachte dich !!!
Denn Hass ist ein Gefühl und Gefühle hast du nicht verdient!!!

 

Piraten Partei Thüringen

 


Wer einen großen Hund hat, der sollte sich Gedanken um eine Tierhalterhaftpflichtversicherung machen. Ohne dass der Hund selber aggressiv ist kann er durch einen anderen Hund in einen Kampf verwickelt werden, bei dem er sich durchsetzt. Die Tierarztkosten für den anderen Hund würde dann die Tierhalterhaftpflichtversicherung übernehmen. Auch andere Schäden, die durch den Hund entstehen, eine umgeworfene wertvolle Vase z.B., werden übernommen. Dieses setzt aber voraus, dass eine andere Person und nicht man selber geschädigt wurde. Generell liegt der Haftungsumfang einer Versicherung bei 5 bis 10 Million Euro für Personen, Sach- und Vermögenswerte. Hier muss darauf geachtet
werden, wie sich die einzelnen Haftungsbeträge aufteilen. Manchmal werden Hundeschlittenrennen mit angeboten, in der Regel allerdings nicht. Wenn es sich um eine Blinden- oder Jagdhund handelt, so sollte die Versicherung immer gesondert darüber informiert werden, ebenso verhält es sich zu Welpen oder bei Zwingerhaltung. Sollte der Hund auch im Ausland versichert sein, auf Urlaubsreisen beispielsweise, so sollte man auch dies angeben und hinterfragen, denn das wird nicht automatisch mit angeboten. Im Internet findet man entsprechende Versicherungsvergleiche. Hier kann man richtig Zeit und Geld sparen. Wer keinen Zugang zum Internet hat, kann natürlich auch nach wie vor bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften persönlich vorsprechen.

(Text vom Anbieter übernommen, daher keine Haftung)